1 Meldung für die Stadt Ebersbach-Neugersdorf   





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  •     FROST  


    Ausgabe am Donnerstag, 25.04.2024 - 04:26 Uhr


    Amtliche WARNUNG vor:

    FROST


    für die Region Stadt Ebersbach-Neugersdorf



    Gültig von Donnerstag, 25.04.2024 - 02:00 Uhr
    Gültig bis Donnerstag, 25.04.2024 - 08:00 Uhr



    Es tritt leichter Frost um -1 °C auf.
    In Bodennähe wird leichter Frost bis -4 °C erwartet.


    Hinweis auf mögliche Frostschäden.

    Handlungsempfehlungen:

    ggf. Frostschutzmaßnahmen ergreifen


    Datenquelle:
    © Deutscher Wetterdienst (DWD)




























Bereitgestellt vom Deutschen Wetterdienst www.wettergefahren.de




Legende:


Amtliche Wetterwarnung (Gelb)

Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten. Wenn Sie Aktivitäten im Freien unternehmen und dem Wetter ausgesetzt sind, informieren Sie sich regelmäßig über die weitere Wetterentwicklung und passen Sie Ihr Verhalten entsprechend an.


Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange/Ocker)

Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten. Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetterentwicklung, seien Sie vorsichtig und vermeiden Sie riskantes Verhalten.


Amtliche Unwetterwarnung (Rot)

Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden durch das Wetter auftreten. Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetterentwicklung. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Wenn Sie sich dem Wetter aussetzen müssen, seien Sie sehr vorsichtig.


Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Dunkelrot)

Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall den u.U. ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.

























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